01Tätigkeit
Tätigkeitsumfang
0xJakob Consulting erbringt Architektur- und Strategieberatung für Payment- und Custody-Strukturen im DACH-Raum. Wir zeichnen Schlüssel-Hierarchien, Zahlungswege, Treasury-Strukturen und regulatorische Rahmen — als schriftlich dokumentierte, prüfbare Architektur, nicht als Werkzeug-Empfehlung.
Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich in einem laufenden Mandat: ein Mandant pro Monat, zwei Strategy-Calls, Unlimited Async Access und ein monatliches Architektur-Update. Details siehe Mandat auf der Startseite.
02Abgrenzung
Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung
Diese Beratung ist ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Rechtsberatung ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.
Ebenfalls keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Steuerliche Einschätzungen und Erklärungspflichten obliegen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Ebenfalls keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. Wir empfehlen keine bestimmten Finanzinstrumente, geben keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen für Vermögenswerte ab und übernehmen keine Portfolio-Zuständigkeit.
Architektur-Entscheidungen, die rechtliche, steuerliche oder anlagebezogene Wirkung entfalten, treffen Sie ausschließlich in Abstimmung mit den entsprechenden Fachberatern. Wir liefern die Vorlage — nicht das Gutachten.
03Aufsicht
Keine Finanzdienstleistung nach KWG / ZAG / MiCAR
Die von 0xJakob Consulting erbrachten Leistungen stellen keine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung dar. Konkret:
- Kein Bankgeschäft und keine Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Insbesondere weder Anlagevermittlung, Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung, Depotgeschäft noch Kryptoverwahrgeschäft.
- Kein Zahlungsdienst im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Wir führen keine Zahlungen aus, betreiben kein Konto, transferieren keine E-Geld-Beträge.
- Keine Kryptowerte-Dienstleistung im Sinne der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCAR / Verordnung (EU) 2023/1114). Wir verwahren keine Kryptowerte, führen keinen Handel, betreiben keine Plattform, geben keine Kryptowerte aus.
Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die von uns erbrachten Leistungen nicht erforderlich. Sollten sich Ihre Anforderungen im Verlauf eines Mandats in einen erlaubnispflichtigen Bereich verschieben, weisen wir explizit darauf hin und verweisen an entsprechend zugelassene Dienstleister.
04Risiken
Risiken digitaler Vermögenswerte
Digitale Vermögenswerte unterliegen Risiken, die über die üblichen Marktrisiken hinausgehen:
- Marktrisiko: hohe Volatilität, phasenweise geringe Liquidität, mögliche Totalverluste.
- Technisches Risiko: Schlüsselverlust, kompromittierte Signatur-Prozesse, Smart-Contract-Bugs, Chain-Reorganisationen, Bridge-Ausfälle.
- Regulatorisches Risiko: die Rechtslage befindet sich im Wandel — MiCAR-Übergangsfristen, nationale Umsetzung, laufende BaFin-Auslegungen. Was heute zulässig ist, kann morgen erlaubnispflichtig sein.
- Counterparty-Risiko: Custodians, Trading Desks, Emittenten und Chain-Betreiber können ausfallen oder Aufsichts-Maßnahmen unterliegen.
Unsere Architektur-Empfehlungen berücksichtigen diese Risiken, ersetzen aber weder Ihre eigene Prüfung noch die Einschätzung durch Fach-Gutachter (juristisch, steuerlich, technisch). Entscheidungen über Vermögensallokation, Chain-Auswahl und Counterparty-Auswahl treffen Sie in eigener Verantwortung.
05Vertraulichkeit
Vertraulichkeit
Jeder Kontakt steht unter NDA. Kein Mandat wird veröffentlicht — weder Klientenname noch Umfang, Zeitraum oder Ergebnis. Was öffentlich wird, ist die Praxis selbst, nicht die Klienten dieser Praxis.
Diese Erklärung ergänzt die Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung und ist Bestandteil des Mandats-Kontextes.
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
